LkSG-Reifegradcheck für die Textil- und Fashion-Branche
Das LkSG, welches im Jahr 2021 beschlossen wurde, bringt, ähnlich zur damaligen DSGVO-Einführung, viele Fragestellungen, Herausforderungen und notwendige Maßnahmen vor allem bei Unternehmen der Textil- und Fashion-Branche mit sich. Wir versuchen, pragmatisch mit strukturiertem und prozessualem Vorgehen eine schnelle Einschätzung Ihres LkSG-Reifegrades zu erhalten, GAPs und Risiken zu identifizieren und eine priorisierte Umsetzung zu empfehlen. In diesem Artikel gehen wir auf die generellen Herausforderungen der Textil- und Fashion-Branche in Bezug auf das LkSG / CSDD ein und zeigen Ihnen unser Vorgehen im Rahmen der LkSG-Reifegradmessung auf.
Inhalte
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Die Globalisierung nimmt seit Jahrzenten ihren Lauf und die dabei entstandenen Handelsnetzwerke umspannen die ganze Welt. Die Arbeitsteilung soll allen Ländern zu mehr Wohlstand verhelfen. Zur Ausnutzung von Skaleneffekten und Kostenvorteilen wurden in der Vergangenheit zunehmend Produktionsstätten von Industrieländern in Richtung wertvoller Rohstoffvorkommen, unter anderem nach Asien verlagert.
Die Vorteile dieser Handelsbeziehungen dürfen jedoch nicht auf der Ausnutzung von Entwicklungs- und Schwellenländern mit rechtswidrigen oder rückständigen Arbeitsbedingungen beruhen. Darüber hinaus spielt im Hinblick auf den Klimawandel die Nachhaltigkeit und der Umweltschutz eine entscheidende Rolle in den weltweiten Lieferketten. Die Entwicklung zeigt, dass international immer mehr Staaten und Organisationen Gesetze zum Schutz der Menschenrechte und der Umwelt erlassen (Haupt et al. 2021).
Die UN schuf 1999 mit dem Global Compact ein Abkommen, dem sich weltweit Unternehmen anschließen können, mit zehn Prinzipien aus den Bereichen Nachhaltigkeit, Menschenrechte /Arbeits-bedingungen und Korruptionsbekämpfung. Im Jahr 2011 folgten die „Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte“, welche auf dem Global Compact aufbauen. Diese Leitlinien sind gesetzlich nicht bindend, doch stehen Regierungen in der Umsetzungsverantwortung. Zur Umsetzung in Deutschland folgte Ende 2016 der „nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte“ auf freiwilliger Basis. Doch die erhoffte Wirksamkeit blieb deutlich hinter den Erwartungen zurück (Fleissner 2022; Grabosch et al. 2021).
Es hat sich gezeigt, dass es immer wieder zu negativen Schlagzeilen bezüglich der Arbeitsbedingungen in Entwicklungs- und Schwellenländern kommt. Nach 20 Jahren ist der Anteil der Kinderarbeit im Jahr 2020 weiter gestiegen. Zusätzlich werden Lieferantennetzwerke immer unübersichtlicher und häufig sind die Lieferanten bis zur Rohstoffquelle nicht bekannt. Um dem entgegenzuwirken und Unternehmen mit Sitz in Deutschland dazu zu verpflichten, mehr in die Verantwortung ihrer Lieferketten zu treten, wurde das LkSG erlassen. Das LkSG umfasst neun Sorgfaltspflichten, welche im weiteren Verlauf noch beschrieben werden.
Abseits dieser Pflichten ergeben sich gleichwohl auch viele Chancen durch das LkSG. So können sich Unternehmen einer Branche und auch im Vergleich zu den direkten Wettbewerbern durch gute Praxis hervorheben und sich damit einen Vorteil bei Kunden verschaffen (BMZ 2022; Haupt et al. 2021).
Corporate Sustainability Due Diligance (CSDD)
Der Richtlinienentwurf der EU-Kommission vom 23.02.2022 wurde noch nicht verabschiedet. Sobald das EU-Parlament und der EU-Rat zustimmen, haben die Mitgliedsstaaten zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in geltendes Recht zu überführen. Sollte die Richtlinie wie geplant in diesem Jahr verabschiedet werden, würde die Regelung entsprechend im Jahr 2025 für deutsche Unternehmen gültig werden.
Der Richtlinienentwurf sieht zwei wesentliche Verschärfungen im Vergleich zum deutschen LkSG vor. Der erste Bereich bezieht sich auf die umfangreicheren Anwenderkriterien, bei denen zwischen zwei Gruppen unterschieden wird. Gruppe eins sind Unternehmen mit 500 Mitarbeiter*innen und einem weltweiten Umsatz über 150 Mio. Euro.
Für Unternehmen aus Branchen, welche in Risikosektoren bzgl. Menschenrechte, Arbeitsbedingungen und Nachhaltigkeit tätig sind, sieht der Entwurf bereits eine Gültigkeit ab einer Unternehmensgröße von 250 Mitarbeiter*innen mit einem Umsatz über 40 Mio. Euro vor. Dazu zählen die Branchen der Textil-/Fashionindustrie, Landwirtschaft/Ernährung sowie Unternehmen im Bereich Rohstoffabbau, -verarbeitung und -großhandel. Für diese Gruppen wird das Gesetz erst zwei Jahre später in Kraft treten, was nach dem aktuellen Informationsstand dem Jahr 2027 entsprechen würde.
Der zweite Bereich betrifft die Haftung. Das deutsche LkSG sieht keine zivilrechtliche Haftung von Unternehmen vor, die Richtlinie der EU-Kommission hingegen schon. Damit ist es möglich, dass Unternehmen für Schäden, die durch Nichtergreifen von Abhilfe-/Präventionsmaßnahmen entstanden sind, verklagt werden können.
Das EU-LkSG berücksichtigt mittelbar betroffene KMU. Vertragliche Regelungen bzw. Verpflichtungen müssen verhältnismäßig und nichtdiskriminierend sein. Darüber hinaus sollen anfallende Zertifizierungskosten nicht von den KMU selbst getragen werden müssen. Somit können die betroffenen Unternehmen nicht die gesetzlichen Anforderungen an Lieferanten weiterreichen, sondern müssen KMU bei der Umsetzung unterstützen.
Betrifft mich das LkSG/CSDD direkt?
Die Umsetzung des LkSG ist seit dem 01.01.2023 für Unternehmen verpflichtend, die in Deutschland ihren Hauptsitz oder eine Zweigniederlassung haben und 3.000 Mitarbeiter*innen. Ab 2024 gilt es bereits ab 1.000 Mitarbeiter*innen. Zu den Beschäftigten zählen bei Konzernen auch die Mitarbeiter*innen von Tochtergesellschaften in Deutschland. Mitberechnet werden müssen Leiharbeiter*innen, die mit einer Einsatzdauer von sechs Monaten aufwärts im Unternehmen arbeiten. Auch zählen Beschäftigte, die ins Ausland entsandt wurden. Ausgenommen sind freie Mitarbeiter*innen.
Das LkSG ist grundsätzlich für alle Unternehmen verpflichtend, die Teil einer Lieferkette eines Unternehmens sind, die die eben genannten Kriterien erfüllen. Es gibt keine Ausnahmeregelungen für bestimmte Branchen oder Regionen der Erde (Grabosch et al. 2021).
Wir haben eine Übersicht erstellt, welche grob die Anforderungen des LkSG/CSDD auf einem Zeitstrahl zusammenfasst.
LkSG in der Fashion-/Textilindustrie? Merkmale und Risiken.
Die Supply Chains von Textilunternehmen bestehen in der Regel aus vier übergeordneten Parteien. Sie gliedert sich in die Textilindustrie (Textilherstellung/Textilhandel), gefolgt von der Fashion-/Bekleidungsindustrie (Bekleidungsherstellung/Bekleidungshandel), den Verbrauchern und der Entsorgung. Die Bekleidungsunternehmen sind häufig große Unternehmen, die überwiegend in den westlichen Industrieländern angesiedelt sind. Der Eigenfertigungsanteil der Bekleidungsindustrie in Deutschland liegt heute unter 5 %. Im Gegensatz dazu finden sich die Textilunternehmen/Zulieferer überwiegend in Entwicklungsländern und es handelt sich oft um kleine Unternehmen.
Im Rahmen der Beschaffungsstrategie wird für Standardprodukte ein Multi-Sourcing-Ansatz verfolgt, wohingegen bei hochwertigen Textilien ein Single-Sourcing-Ansatz verfolgt wird. Von der Struktur ist die Supply Chain in dieser Branche sehr vertikal ausgerichtet. Kooperationen zwischen Unternehmen der gleichen Stufe sind in der Regel selten, da die Produktionsschritte sequenziell ablaufen (Sarnow und Schröder 2019).
Die Textilbranche wird aktuell durch folgende Merkmale geprägt:
- Marktsättigung – gesunkenes Preisniveau
- Konsumverhalten – günstig bei gleichzeitig steigenden Ansprüchen
- Marktteilung – günstige vs. exklusive Mode
- Hohe Dynamik – verkürzte Produktionszyklen, teilweise 12-16 Kollektionen pro Jahr
- Steigende Bedeutung des E-Commerce – Wandel der Distribution
Aus den genannten Aspekten und weiteren Einflussfaktoren ergeben sich für die Supply Chains der Textilindustrie eine Reihe von Risiken, die es von Seiten der Hersteller zu adressieren gilt. In diesem Artikel wird auf ausgewählte Risiken eingegangen, die mit dem LkSG in direktem Bezug stehen (Ahlert et al. 2009; Sarnow und Schröder 2019).
Risiken in Bezug auf das LkSG:
Risiken in Bezug auf die Lieferkette
- Keine bis geringe Transparenz über die direkten Lieferanten hinaus (Tier 2-n)
- Modeunternehmen haben es mit einer Vielzahl von kleinen Lieferanten zu tun
- Die Durchsetzung von Standards wird durch die Anzahl der Lieferanten erschwert
- Kleinen Lieferanten fehlen oft die Ressourcen oder der Wille, in die eigene IT-Infrastruktur zu investieren
Risiken in Bezug auf die Arbeitsbedingungen und Nachhaltigkeit
- Produktionsstätten liegen häufig in Osteuropa und Asien
- In Deutschland verkaufte Bekleidungsartikel stammen überwiegend aus China und Bangladesch
- Größte Produzenten für chemische (synthetische) Fasern sind China, Taiwan und die USA
- Chemische Fasern werden aus fossilen Rohstoffen wie Erdöl, Erdgas und Kohle hergestellt
- Der Anteil chemischer Fasern liegt weltweit bei 54 % gefolgt von 22 % Baumwolle
- Die Produktion von Textilien benötigt viel Wasser
- Schnelllebigkeit von Textilien erzeugt viel Abfall
- Die Retourenquote von Textilien ist sehr hoch
Das Thema Risikomanagement nimmt in der Gesetzgebung eine zentrale Rolle ein und das mögliche Ausmaß von Reputationsschäden ist nicht zu unterschätzen.
Fragenkatalog, um Ihr individuelles Risikopotential besser einschätzen zu können
- Wie transparent ist unsere Lieferkette? Weiß ich wirklich, wo die eingekauften Teile (Tier 1-n) herkommen und wie diese hergestellt wurden?
- Welche Informationen fehlen mir? Was kann ich tun?
- Ergeben sich aus den bereits vorhandenen Informationen Risiken?
- Wurde ein adäquates Beschwerdeverfahren eingerichtet?
- Wie priorisiere ich erkannte Risiken? Welche Maßnahmen leite ich daraus ab?
- Was heißt das für die Mitarbeiter*innen und Einkäufer*innen im eigenen Unternehmen? Sind sie sich über mögliche Risikoquellen bewusst?
- Stehen die Unternehmensführung und die Führungskräfte hinter den notwendigen Veränderungen und unterstützen diese?
- Wie kommuniziert das Unternehmen nach außen?
- Wie sieht mein Code of Conduct gegenüber Lieferanten aus?
- Wie setze ich die Grundsatzerklärung um?
Sollten Sie bei der Umsetzung erfahrene LkSG-Experten benötigen, finden Sie hier unsere Kontaktdaten.
Wir bei Cassini Consulting stellen Ihnen folgenden Lösungsansatz bereit:
Unser LkSG Reifegrad-Vorgehen
Die Anforderungen des LkSG stellen sich als sehr tiefgreifend und komplex dar. Das Gesetz nennt mit Bezug auf die Lieferkette in §3 LkSG neun Sorgfaltspflichten. Diese Sorgfaltspflichten haben sowohl einen menschenrechtlichen als auch einen umweltbezogenen Charakter.
Um sich der Thematik Schritt für Schritt zu nähern, bietet sich das im Folgenden beschriebene Vorgehen an. Das Vorgehen ist in drei Schritte unterteilt. Das Ziel ist, sich einen Überblick über die Handlungsfelder zu verschaffen und über den aktuelle Status des eigenen Unternehmens. Um die Anforderungen greifbarer zu machen, haben wir die Sorgfaltspflichten gruppiert und das LkSG-Strategie-Haus entwickelt, welches in der nachfolgenden Abbildung dargestellt wird.
Schritt 1 besteht darin, die Anforderungen des Gesetzes verständlich zu machen.
Das LkSG lässt sich in drei Säulen unterteilen:
- Die Organisation
- Business-Prozesse und das
- Supply Chain Management
Innerhalb der Organisation müssen Verantwortlichkeiten geschaffen werden. Darüber hinaus muss von der Geschäftsleitung eine Grundsatzerklärung abgegeben werden, wenn ein Risiko festgestellt wurde. Die Grundsatzerklärung ist ein dynamisches Dokument und muss bei neuen Erkenntnissen laufend aktualisiert werden. Zusätzlich besteht eine Dokumentationspflicht über die Erfüllung der Sorgfaltspflichten im abgelaufenen Geschäftsjahr.
Die Business-Prozesse beinhalten die Einrichtung eines Risikomanagements, welches regelmäßige Analysen durchführt. Des Weiteren müssen Prozesse aufgesetzt werden, die es ermöglichen, die Sorgfaltspflichten auch über die direkten Lieferanten hinaus umzusetzen.
Im Bereich des Supply Chain Managements geht es um die Einrichtung eines Beschwerdemanagements, welches für Teilnehmer der gesamten Lieferkette erreichbar sein muss. Es besteht die Möglichkeit, an einem externen Beschwerdeverfahren teilzunehmen. In der Textil- und Fashion-Branche ist ein Beispiel die Fair Wear Foundation. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Umsetzung von Präventions- und Abhilfemaßnahmen, welche sich vor allem auf das Lieferantenmanagement beziehen.
Die drei Säulen sind von Querschnittsthemen ummantelt. Hier kommen unter anderem spezifische Regularien in Betracht oder das in allen Lebensbereichen an Relevanz gewinnende Thema der Nachhaltigkeit. Um allen Anforderungen gerecht werden zu können, benötigt es Technologie. Zum einen gilt es zu überprüfen, mit welcher Hardware das Unternehmen ausgerüstet ist und ob diese den Anforderungen genügt. Zum anderen geht es um die Auswahl der richtigen Software. Zusätzlich gilt es die Entwicklung des Wettbewerbs und der Branchentrends zu verfolgen und in die LkSG-Umsetzung mit einfließen zu lassen.
Schritt 2 des Vorgehens beinhaltet die Standortbestimmung der in der nachfolgenden Abbildung aufgeführten Analysefelder. Ziel ist, dem Unternehmen durch Experteninterviews und Workshops in kurzer Zeit aufzeigen zu können, wie es in den entsprechenden Bereichen in Bezug auf die Umsetzung des LkSG aufgestellt ist. Die aufgeführten Analysefelder entsprechen im Wesentlichen den bereits erläuterten Sorgfaltspflichten des LkSG-Strategie-Hauses.
Schritt 3 beinhaltet die Visualisierung der Ergebnisse der Standortbestimmung im Vergleich zum erforderlichen Zielzustand. Diese Potential-/Gap-Analyse hat zum Ziel, dem Unternehmen auf einen Blick aufzuzeigen, in welchen Analysefeldern besonderer Handlungsbedarf besteht und bei welchen Bereichen es gut aufgestellt ist.
Technologie-Auswahl
Ein zentrales Thema bei der Umsetzung der LkSG-Anforderungen ist der Technologie-Einsatz. Technologie kann insbesondere im Hinblick auf die Transparenz und Nachverfolgbarkeit von Produkten innerhalb der eigenen Wertschöpfungskette, im Lieferanten- und Risikomanagement sowie beim Erstellen von Berichten zum Einsatz kommen.
Doch den Unternehmen steht eine kaum überschaubare und stetig wachsende Anzahl an Tools und Lösungsanbietern gegenüber. Als Beispiel und ohne Anspruch auf Vollständigkeit sei hier die nachstehende Tabelle angeführt.
Je nachdem, in welcher Branche sich ein Unternehmen befindet, gilt es zuallererst die benötigten Anforderungen an eine mögliche Lösungssoftware zu bestimmen.
Dazu müssen im Vorhinein einige Fragen beantwortet werden, wie zum Beispiel:
- Welche Regularien neben dem eigentlichen LkSG müssen eingehalten und abgebildet werden können? Dies können beispielsweise Anforderungen im Zusammenhang mit der EU-REACH Verordnung sein.
- Welche Funktionsanforderungen bestehen über das Minimum hinaus?
- Wie kann ich bereits im Unternehmen bestehende Software integrieren?
- Welche Softwareschnittstellen benötige ich für eine reibungslose Datenübertragung?
- Welche Kosten kommen auf mich zu, oder kann ich mir eine eigene Lösung erstellen?
- Wie kann ich meinen Kunden einen Mehrwert durch Software bieten?
Die Cassini Consulting AG, als unabhängige Technologie- und Managementberatung, kann Sie beim gesamten Prozess von der Anforderungsanalyse bis zur Implementierung begleiten. Das Vorgehen soll hier kurz erläutert werden: Im Rahmen der Anforderungsanalyse werden mittels Interviews und Workshops die fachlichen und technischen Ziele, unter Berücksichtigung der IT- und Unternehmensstrategie, erhoben. Nachdem sämtliche Anforderungen definiert und erarbeitet wurden, folgt die Tool-Evaluierung. Für diese wird ein quantitatives Bewertungsschema definiert und eine „Longlist“ möglicher Dienstleister erstellt. Je nachdem, wie die IT-Infrastruktur und die bestehenden Softwarelösungen zu bewerten sind, wird ein fachliches und technisches (gewichtetes) Anforderungsprofil erstellt, welches danach die Bewertung durchläuft. Anschließend bleibt eine Auswahl von passenden Tools übrig, die sogenannte „Shortlist“. Die Kandidaten der Shortlist werden hinsichtlich ihres Kosten-/Nutzenverhältnisses und weiterer Kriterien bewertet und es wird eine Empfehlung inklusive einer Implementierungsstrategie ausgesprochen.
Datenstandards setzen
Im Rahmen der Digitalisierung spielt die Qualität der eigenen Daten im Unternehmen eine grundlegende Rolle. Daten sollten möglichst gut aufbereitet und standardisiert sein, um auf ihnen aufbauen zu können. Für die Standardisierung nimmt die GS1 eine Vorreiterrolle ein. Die GS1 bietet im Kontext des LkSG im Bereich der Fashion- und Textilindustrie einen standardisierten Lieferanten- und Nachhaltigkeitsfragebogen an, dessen Konzeptionsphase bereits abgeschlossen wurde. Die Herausforderung liegt in der Herstellung von Transparenz über die Lieferkette. Die GS1 ist weltweit bekannt für standardisierte Barcodes, die von mehr als zwei Millionen Unternehmen genutzt werden und mit denen mehr als 110 Millionen Produkte gekennzeichnet sind. Das System lässt sich auf die gesamte Lieferkette von Unternehmen übertragen. Die GS1 bietet Möglichkeiten, Standorte, Transportmittel, Paletten, Verpackungseinheiten und Produkte zu kennzeichnen und weltweit zu verfolgen.
Mit Bezug auf die Fashion-Branche erhebt der standardisierte Lieferantenfragebogen, der Daten zum Unternehmen, den Artikeln und der Rolle innerhalb der Supply Chain abfragt. Darüber hinaus werden Nachhaltigkeitsnachweise auf Unternehmens- und Produktebene erhoben sowie Nachweise für soziales Handeln.
Wie können Sie dem LkSG begegnen?
Die verfügbaren Softwarelösungen am Markt lassen sich nach ihrem Umfang kategorisieren. Dabei spielt nicht unbedingt die dahinterliegende Technik eine Rolle, als vielmehr die Herangehensweise. Zum einen finden sich Anbieter von spezialisierten Tools auf das LkSG, zum anderen gibt es Softwareanbieter die das Thema LkSG nur als Bestandteil der dahinterliegenden Unternehmens-strategie im Rahmen eines Governance-, Risk- and Compliance-Systems abbilden. Die Abstufungen lassen sich wie folgt darstellen (aufwändiger von Punkt zu Punkt):
- SaaS mit Fokus auf das LkSG
Eine Software as a Service (SaaS)-Lösung mit Fokus auf das LkSG bietet je nach Funktionsumfang eine eingeschränkte Abdeckung der Sorgfaltspflichten ab. Der Vorteil liegt in der einfachen Implementierung und dem Zugang zur jeweiligen Software. Diese Lösungen können einen hohen Automatisierungsgrad bieten und auch thematisch sehr spezialisiert sein, wie z. B. mit einem Fokus auf das Lieferantenmanagement oder das Thema Risikomanagement mit Bezug auf den Einkauf. - Integrationsplattform - PaaS
Platform as a Servcice-Lösungen werden in die bestehende Systemlandschaft integriert. Die darauf aufbauenden SaaS-Lösungen können wiederum auf unterschiedlichste Themen ausgerichtet sein, wie z. B. den Einkauf, das Risikomanagement oder das LkSG. - Tools mir einem ganzheitlichen Ansatz
Bei diesen Tools stellt das LkSG einen Bestandteil im Kontext von ESG- oder Risikomanagementtools dar. Sie gehen somit über den reinen Anwendungsfalls der LkSG-Sorgfaltspflichten hinaus und sind in der Implementierung deutlich aufwändiger, da sie tiefer in die Ablaufstrukturen eines jeden Unternehmens eingreifen. Darüber hinaus muss bei der Einführung solcher Tools ein Hauptaugenmerk auf das Thema Changemanagement gelegt werden. - Compliance-Management-Systeme
Die Einführung eines ganzheitlichen Compliance-Management-Systems stellt aufgrund seines Umfangs (Governance, Risk und Compliance) und der Vernetzung in alle Unternehmensbereiche den größten Aufwand dar. Davon abgesehen versprechen solche Systeme aber auch den größten Nutzen, da sie die einzuhaltenden gesetzlichen Vorschriften sowie alle internen und externen Risiken eines Unternehmens überwachen und deren systematische Steuerung ermöglichen. Organisationsentwicklung und Veränderungsmanagement sind für die Implementierung von entscheidender Bedeutung.
Die nachfolgende Abbildung stellt die beschriebenen Lösungsansätze in Bezug auf ihren Umfang zur Abdeckung der LkSG-Sorgfaltspflichten dar.
Sie haben noch Fragen oder möchten einen Reifegradcheck durchführen?
Kontaktieren Sie uns gerne direkt oder nutzen Sie unser Kontaktformular und lassen Sie uns unverbindlich über Ihre Situation sprechen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung der Sorgfaltspflichten. Weitere Leistungen finden Sie unter: https://www.cassini.de/leistungen/lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Literaturverzeichnis
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Fleissner, Thomas (2022): Sustainable Development Goals. Hg. v. DFGE - Institute for Energy, Ecology and Economy - Institute for Energy, Ecology and Economy. München. Online verfügbar unter https://dfge.de/un-global-compact/, zuletzt aktualisiert am 21.01.2022, zuletzt geprüft am 07.02.2022.
Grabosch, Robert; Engel, Christoph; Schönfelder, Daniel; Thalhauser, Peter (Hg.) (2021): Das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. 1. Auflage. Baden-Baden: Nomos (NomosPraxis).
Haupt, Sabine; Lichter, Jörg; May, Frank Christian (2021): Sorgfaltspflichten entlang globaler Lieferketten. Eine ökonomische Analyse. Hg. v. BMZ. Handelsblatt Research Institute. Online verfügbar unter https://www.bmz.de/de/entwicklungspolitik/lieferkettengesetz.
Lance Yonger (2021): Which digital technologies are driving sustainability in procurement? Hg. v. ProcureTech Limited. Online verfügbar unter https://www.procuretech.co/.
Polistina, Francesca (2021): Künstliche Fäden, echtes Problem. In: Süddeutsche Zeitung, Februar 2021. Online verfügbar unter https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/mode-nachhaltigkeit-kunststoff-1.5193497.
Sarnow, Tessa; Schröder, Meike (2019): Supply-Chain-Risiken in der Textilindustrie. In: Christoph Bode (Hg.): Supply Management Research. Aktuelle Forschungsergebnisse 2018. Unter Mitarbeit von Ronald Bogaschewsky, Michael Eßig, Rainer Lasch und Wolfgang Stölzle. Wiesbaden: Gabler (Advanced Studies in Supply Management Ser), S. 255–276.
Statista (2021): Fasern: Produktionsanteile weltweit nach Art 2019. Online verfügbar unter https://de.statista.com/statistik/daten/studie/967838/umfrage/verteilung-der-faserproduktion-weltweit-nach-faserart/, zuletzt aktualisiert am 2021, zuletzt geprüft am 07.02.2022.